„Die Operette“ auf der Klosterhofwiese

Fünftes Picknickkonzert der Main-Philharmonie

Das fünfte Picknickkonzert der Main-Philharmonie befindet sich in Vorbereitung. Seien Sie gespannt!

Eintrittskarten werden im Vorverkauf bei der Tourist-Info Seligenstadt und online erhältlich sein.

Anfahrt

Das Konzert findet bei schönem Wetter und auch bei Regen auf der Wiese des Klosterhofs statt. Sollten sich aufgrund extremer Wetterlage Änderungen ergeben, informieren wir Sie spätestens am Konzertmorgen (21. August 2022) hier auf der Website sowie auf der facebook-Seite.

Der Klosterhof ist sowohl über den Haupteingang des ehemaligen Klosters am Freihofplatz als auch über die Aschaffenburger Straße (Tor gegenüber Nr. 79) erreichbar. Informationen zu allen Parkhäusern finden Sie unter www.unser-seligenstadt.de.

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Sponsoren

Finanzielle Unterstützung und persönliches Engagement tragen maßgeblich dazu bei, Projekte wie dieses auf die Beine zu stellen und mit ihnen die Region rund um Seligenstadt für ein interessiertes Publikum kulturell zu bereichern.

Bei unseren Konzerten haben uns in den letzten Monaten die folgenden Sponsoren finanziell und teilweise mit Taten unterstützt. Ohne sie wäre eine große Veranstaltung wie das Picknickkonzert nicht denkbar. Vielen Dank!

In Vorbereitung. Werden auch Sie Unterstützer der regionalen Kulturarbeit der Main-Philharmonie!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Käufern von Eintrittskarten bzw. Besuchern der Konzertveranstaltung „Picknickkonzert“ und dem Verein Förderer der Main-Philharmonie e.V. – nachfolgend „Veranstalter“ genannt – in Bezug auf die Bestellung von Eintrittskarten sowie den Besuch der Veranstaltung. Mit Erwerb der Eintrittskarte bzw. mit dem Besuch der Veranstaltung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Vertragspartner der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind der Veranstalter und der Kartenkäufer bzw. der Veranstaltungsbesucher. Der Veranstalter behält sich vor, Dritte mit der Vermittlung der Eintrittskarten zu beauftragen. In diesem Fall haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermittlers Gültigkeit.

Die Angebote des Veranstalters in Internet, Prospekten, Anzeigen, Programmheften und sonstigen Publikationen stellen eine unverbindliche Aufforderung dar, Eintrittskarten zu bestellen oder zu erwerben. Durch die Bestellung/Erwerb gibt der Kunde/Besucher ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Veranstalter ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Bestätigung bzw. durch Zusendung der bestellten Eintrittskarten anzunehmen. Nach Fristablauf ohne Reaktion gilt das Angebot als abgelehnt. Ansprüche des Kunden/Besuchers entstehen dadurch nicht.

Eintrittskarten können persönlich in der Tourist-Info, Marktplatz 1, 63500 Seligenstadt sowie auf der Online-Plattform ADticket gegen Vorkasse erworben werden.

Für erworbene Eintrittskarten besteht grundsätzlich kein Widerrufs-, Rückgabe- oder Umtauschrecht. Bei Abbruch einer Aufführung ist die Rückgabe der Eintrittskarten nicht möglich, eine Aufführung gilt bereits bei Anspielung als aufgeführt. Der Besucher hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises. Eine hierfür besonders festgesetzte Ersatzaufführung wird nicht stattfinden. Der Besucher geht das Risiko ein, bei Absage der Aufführungen durch die Wetterbedingungen seinen Anspruch aus der Eintrittskarte zu verlieren. Bei Verlust von Eintrittskarten besteht kein Erstattungsanspruch.

Telefonisch reservierte Karten können bis zu einer Stunde vor Aufführung an der Abendkasse abgeholt werden. Bis dahin nicht abgeholte Karten werden an der Abendkasse verkauft.

Bei den angegebenen Preisen erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer.

Für erworbene Eintrittskarten besteht grundsätzlich kein Widerrufs-, Rückgabe- oder Umtauschrecht. Das gilt auch für Bestellungen per Internet, da gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung oder Zusendung der bestellten Eintrittskarten bindend und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung.

Bei Abbruch einer Aufführung ist die Rückgabe der Eintrittskarten nicht möglich, eine Aufführung gilt bereits bei Anspielung als aufgeführt. Der Kunde/Besucher hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises und keinen Anspruch auf Umtausch der Karten für eine andere Aufführung. Eine hierfür besonders festgesetzte Ersatzaufführung wird nicht stattfinden. Der Kunde/Besucher geht das Risiko ein, bei Absage der Aufführungen durch die Wetterbedingungen seinen Anspruch aus der Eintrittskarte zu verlieren.

Bei Verlust von Eintrittskarten besteht kein Erstattungsanspruch.

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Veranstalters beschränkt.

Für verlorengegangene oder gestohlene Sachen besteht keine Haftung.

Der Veranstalter bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden vom Veranstalter in dem für die Begründung, Ausgestaltung und Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatischen Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftragten Dritten zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um den geschlossenen Vertrag erfüllen zu können.

Einlass in den Veranstaltungsbereich ist 45 Minuten vor Aufführungsbeginn. Nach Beginn der Aufführung können Besucher mit Rücksicht auf die Ausführenden und andere Besucher erst in einer geeigneten Pause eingelassen werden.

Mit der Eintrittskarte erwirbt der Zuschauer einen Platz im Veranstaltungsbereich. Es gilt freie Platzwahl, den Platzanweisern ist jedoch Folge zu leisten. Anspruch auf einen bestimmten Platz oder mehrere zusammenhängende Plätze besteht nicht. Im Sinn eines Picknick-Konzertes bringt der Zuschauer eine eigene Decke, Hocker oder andere Sitzgelegenheiten selbst mit. Der Veranstalter stellt eine begrenzte Zahl Sitzgelegenheiten zur Verfügung.

Die Anzahl der Rollstuhlfahrerplätze ist beschränkt. Die Anmeldung muss bei der Kartenbestellung in der Tourist-Info in Seligenstadt oder per E-Mail unter sommer@mainphil.de oder im Internet unter www.mainphil.de erfolgen.

Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.

Der Veranstalter behält sich vor, die angekündigte Besetzung der Ausführenden kurzfristig zu ändern. Die Änderungen begründen keinen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.

Jeder Besucher der Veranstaltung gibt seine unwiderrufliche Zustimmung für eine unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien und sonstigen Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder deren Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt und mit Medien verbreitet werden.

Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Veranstaltung ist untersagt. Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet.

Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Seligenstadt am Main. Im Falle von Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Seligenstadt am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Veranstalter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ergänzen und zu ändern. Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Website www.mainphil.de und den Vorverkaufstellen Tourist-Info, Bücherwurm, Der Buchladen sowie den Internet-Vorverkaufstellen bekanntgegeben und können dort eingesehen werden.

Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle einer nichteinbezogenen oder unwirksamen Vorschrift tritt in diesem Falle die einschlägige gesetzliche Regelung.

Seligenstadt am Main, den 1. Juni 2022
Förderer der Main-Philharmonie e.V.